JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 30.01.2003, Aktenzeichen: 14 A 4312/02
| Leitsatz: | Hat das VG bei der Abweisung einer gegen eine negative Prüfungsentscheidung in einer ärztlichen Multiple-Choice-Prüfung gerichteten Klage zugunsten des Prüflings unterstellt, dass dessen Angriffe gegen einzelne Prüfungsfragen berechtigt seien, so ist im Verfahren auf Zulassung der Berufung für die Beurteilung der rechnerischen Relevanz der weiteren vom Prüfling geltend gemachten Rügen von der Bestehensgrenze und dem Punktwert auszugehen, zu denen das VG aufgrund der dem Kläger günstigen Unterstellungen gekommen ist. |
| Rechtsgebiete: | ÄApprO, VwGO |
| Vorschriften: | ÄApprO § 14 Abs. 6, VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4, |
| Verfahrensgang: | VG Münster 10 K 915/97 |
Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 30.01.2003, Aktenzeichen: 14 A 4312/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 30.01.2003, 14 A 4312/02" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum