JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 30.01.2003, Aktenzeichen: 1 A 1148/00.PVL
| Leitsatz: | Wird bei einer Gemeinde, bei der verselbstständigte Teildienststellen im Sinne des § 1 Abs. 3 LPVG NRW gebildet sind, zwischen dem für die betreffende Angelegenheit sachzuständigen Teildienststellenleiter und dem ihm zugeordneten Einzelpersonalrat endgültig keine Einigung erzielt, obliegt es allein dem Gesamtdienststellenleiter, die Einigungsstelle anzurufen. Zuvor hat dieser sich mit dem ihm in der Funktion des Gesamtdienststellenleiters zugeordneten Gesamtpersonalrat um eine Einigung innerhalb der Dienststelle zu bemühen. Das in diesem Zusammenhang aus § 66 Abs. 7 Satz 1 LPVG NRW herzuleitende besondere (verfahrensrechtliche) Beteiligungsrecht des Gesamtpersonalrats besteht durchgängig und insbesondere unabhängig davon, ob der Gesamtdienststellenleiter in Personalunion zugleich Leiter der in der Sache handlungszuständigen Teildienststelle - hier: der Stammdienststelle - ist und er in jener Funktion bereits mit dem zugeordneten Einzelpersonalrat einen gescheiterten Einigungsversuch unternommen hat. Auch in derartigen Fällen kommt es deshalb im Zusammenhang mit dem Einigungsstellenverfahren zu einem - jenem Verfahren vorgeschalteten - Zuständigkeitswechsel vom Einzelpersonalrat auf den Gesamtpersonalrat. (Bestätigung und Fortschreibung von OVG NRW, Beschluss vom 2.12.1993 - 2 CL 31/90 -, PersR 1994, 428 = NWVBl. 1994, 266). |
| Rechtsgebiete: | LPVG NRW |
| Vorschriften: | LPVG NRW § 1 Abs. 2 Halbsatz 2, LPVG NRW § 1 Abs. 3, LPVG NRW § 2 Abs. 3 Satz 1, LPVG NRW § 52, LPVG NRW § 66 Abs. 6, LPVG NRW § 66 Abs. 7 Satz 1, LPVG NRW § 67, LPVG NRW § 78 Abs. 4, LPVG NRW § 78 Abs. 5, |
| Verfahrensgang: | VG Düsseldorf 34 K 1363/99.PVL |
Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 30.01.2003, Aktenzeichen: 1 A 1148/00.PVL anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 30.01.2003, 1 A 1148/00.PVL" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum