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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 28.11.2007, Aktenzeichen: 6 E 1031/07 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 6 E 1031/07

Beschluss vom 28.11.2007


Leitsatz:Allein der langjährige Aufenthalt in Deutschland und der erfolgreiche Abschluss eines Maschinenbaustudiums an einer deutschen Universität bieten keine Gewähr dafür, dass ein Lehramtsbewerber, der aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraums stammt und erst als junger Erwachsener nach Deutschland gekommen ist, die deutsche Sprache in einer Weise beherrscht, wie es für die Erteilung des Unterrichts und die Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben in der Schule notwendig ist.
Rechtsgebiete:OVP NRW, LBG NRW
Vorschriften:OVP NRW § 2 Abs. 1 Nr. 3, LBG NRW § 21a Abs. 3,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 2 K 1804/07
Rechtskraft:ja

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