JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 28.09.1999, Aktenzeichen: 19 B 1467/99
| Leitsatz: | 1. Zur Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an einer allgemeinen Schule. 2. Ein Anspruch auf Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe besteht nur dann, wenn das Planungsermessen des Schulträgers auf Null reduziert ist. 3. Die Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe kommt nur dann in Betracht, wenn mindestens drei Schüler hieran interessiert sind und eine Erhöhung der Zahl der Schüler in den nachfolgenden Jahrgängen zu erwarten ist. 4. Die Weigerung von Schulleitern, ein sonderpädagogisches Konzept für eine sonderpädagogische Fördergruppe zu entwickeln, ist unbeachtlich, wenn die Einrichtung einer solchen Gruppe generell von den Schulleitern abgelehnt wird. |
| Rechtsgebiete: | SchVG NRW, VwGO, ZPO, SchpflG NRW, VO-SF, SchMG NRW |
| Vorschriften: | SchVG NRW § 4, SchVG NRW § 4 Abs. 6 Satz 6, SchVG NRW § 4 Abs. 6 Satz 7, SchVG NRW § 7 Abs. 3, SchVG NRW § 7 Abs. 5, SchVG NRW § 8, SchVG NRW § 8 Abs. 1, SchVG NRW § 8 Abs. 2, SchVG NRW § 10, SchVG NRW § 12 Abs. 4, VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2, VwGO § 123 Abs. 3, ZPO § 920, ZPO § 294, SchpflG NRW § 7 Abs. 5, VO-SF § 12 Abs. 4, SchMG NRW § 15, |
| Verfahrensgang: | VG Münster 1 L 882/99 |
Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 28.09.1999, Aktenzeichen: 19 B 1467/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 28.09.1999, 19 B 1467/99" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum