JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 28.02.2008, Aktenzeichen: 13 A 3273/07
| Leitsatz: | Der hohe Rang der Gesundheit als Rechtsgut und die damit einhergehende besondere Schutzwürdigkeit der Gesundheitsinteressen rechtfertigen es, an die Bezeichnung eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels strenge Maßstäbe hinsichtlich der Wahrheit, Eindeutigkeit und Klarheit anzulegen. Die Klägerin wendet sich erfolglos gegen Auflagen in einem arzneimittelrechtlichen Zulassungsbescheid, mit denen ihr das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte das Führen des Bezeichnungszusatzes "sanft" für Nasenspray für Kleinkinder und Dosierspray für Babys untersagt. |
| Rechtsgebiete: | AMG |
| Vorschriften: | AMG § 8, AMG § 25, |
| Verfahrensgang: | VG Köln, 7 K 6451/04 |
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