JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 27.11.2008, Aktenzeichen: 8 B 1476/08
| Leitsatz: | 1. Betreiber einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ist derjenige, der unter Berücksichtigung der konkreten rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Gegebenheiten bestimmenden Einfluss auf die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb der Anlage ausübt. Betreiber in diesem Sinne kann auch eine Personenmehrheit sein. 2. Halten zwar verschiedene Träger jeweils das Eigentum an einzelnen Teilanlagen stehen die Träger aber in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis zueinander, dass letztlich eine Person, eine bestimmte Personenmehrheit oder aber die Gesamtheit den bestimmenden Einfluss auf den Betrieb der Gesamtanlage hat, so liegt nur ein Anlagenbetreiber vor. |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, 4. BImSchV |
| Vorschriften: | BImSchG § 20, 4. BImSchV § 1 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | VG Düsseldorf, 3 L 804/08 |
| Rechtskraft: | ja |
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