( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 26.09.2008, Aktenzeichen: 6 B 819/08 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 6 B 819/08

Beschluss vom 26.09.2008


Leitsatz:1. Dass bei einem Qualifikationsvergleich einer in einem höherwertigen Amt erteilten dienstlichen Beurteilung grundsätzlich ein größeres Gewicht zukommt als der gleichlautenden Beurteilung eines Mitbewerbers in einem niedrigeren Amt, erklärt sich aus den mit dem höherwertigen Amt regelmäßig verbundenen höheren Leistungs- und Befähigungsanforderungen; dementsprechend muss sich die Gewichtung der in unterschiedlichen Statusämtern erteilten Beurteilungen an den abstrakten Anforderungen dieser Statusämter orientieren.

2. Der Dienstherr muss die Aussagekraft der Bewertung eines Einzelmerkmals in länger zurückliegenden älteren Beurteilungen besonders begründen, wenn er dieser Bewertung ausschlaggebende Bedeutung beim Qualifikationsvergleich ansonsten gleich qualifizierter Bewerber zumisst (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.8.2007 - 6 B 731/07 -).
Verfahrensgang:VG Münster, 4 L 63/08

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 26.09.2008, Aktenzeichen: 6 B 819/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/ovg-nordrhein-westfalen-beschluss-vom-26-09-2008-az-6-b-81908

"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 26.09.2008, 6 B 819/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN