Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 26.09.2006, Aktenzeichen: 13 A 2727/04 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 13 A 2727/04

Beschluss vom 26.09.2006


Leitsatz:Zu den Anforderungen an die Unterzeichnung einer Klageschrift.

Ein Antrag auf Nachzulassung eines Arzneimittels muss die Zulassungsbehörde veranlassen, vor dem eigentlichen Nachzulassungsverfahren zu prüfen, ob die bisherige fiktive Zulassung - etwa nach § 30 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AMG - aufzuheben ist.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, das eigentliche Nachzulassungsverfahren zu beenden, nämlich das sog. Auflageverfahren (vgl. § 105 Abs. 5a Sätze 1 bis 3 AMG) und das sog. Beanstandungsverfahren (vgl. § 105 Abs. 5 Sätze 1 und 2 AMG).

Die Annahme der Zulassungsbehörde, der Zulassungsinhaber werde für die Mängelbeseitigung einen über die Höchstfrist hinausgehenden Zeitraum benötigen, rechtfertigt weder die Gewährung einer die Höchstfrist unterschreitenden Mängelbeseitigungsfrist noch die Gewährung einer das Beanstandungsverfahren zu einer bloßen Förmelei herabstufenden einmonatigen Mängelbeseitigungsfrist.
Rechtsgebiete:AMG
Vorschriften:AMG § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, AMG § 30 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Köln 24 K 10867/02

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 26.09.2006, Aktenzeichen: 13 A 2727/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 26.09.2006, 13 A 2727/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum