JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 26.05.2009, Aktenzeichen: 13 A 424/08
| Leitsatz: | Konkurrieren mehrere Unternehmen um Frequenzen und trifft die BNetzA unter ihnen eine Auswahl, so kann eine Anfechtungsklage des einen Wettbewerbers gegen den an den anderen Wettbewerber gerichteten begünstigenden Bescheid zulässig sein, wenn der Kläger eine Frequenzzuteilung erstreiten will. Mit Rücksicht auf die Wahrung der Chancengleichheit aller Konkurrenten ist maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Überprüfung derjenige der Entscheidung der Behörde und nicht derjenige der gerichtlichen Entscheidung. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, TKG |
| Vorschriften: | VwGO § 42 Abs. 2, VwGO § 68 Abs. 2, VwGO § 75 Satz 1, VwGO § 130a, TKG § 55 Abs. 1 Satz 3, TKG § 55 Abs. 9, TKG § 61, |
| Verfahrensgang: | VG Köln, 11 K 5392/06 |
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