JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 26.04.2006, Aktenzeichen: 8 A 4323/03.A
| Leitsatz: | Die Anforderungen an die Qualität eines Gutachtens, das zum Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung dienen soll, lassen sich nicht abstrakt bestimmen. Ob ein Gutachten ausreicht, dem Gericht die Überzeugung zu vermitteln, dass eine derartige psychische Erkrankung vorliegt, ist nur in Bezug auf den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung von Art und Gewicht der sonstigen in die Überzeugungsbildung einfließenden Umstände zu beantworten. |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Vorschriften: | AufenthG § 60 Abs 7, VwGO § 108, |
| Verfahrensgang: | VG Gelsenkirchen 14a K 4643/02.A |
| Rechtskraft: | ja |
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