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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 26.04.2006, Aktenzeichen: 8 A 4323/03.A 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 8 A 4323/03.A

Beschluss vom 26.04.2006


Leitsatz:Die Anforderungen an die Qualität eines Gutachtens, das zum Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung dienen soll, lassen sich nicht abstrakt bestimmen. Ob ein Gutachten ausreicht, dem Gericht die Überzeugung zu vermitteln, dass eine derartige psychische Erkrankung vorliegt, ist nur in Bezug auf den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung von Art und Gewicht der sonstigen in die Überzeugungsbildung einfließenden Umstände zu beantworten.
Rechtsgebiete:AufenthG, VwGO
Vorschriften:AufenthG § 60 Abs 7, VwGO § 108,
Verfahrensgang:VG Gelsenkirchen 14a K 4643/02.A
Rechtskraft:ja

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