JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 25.10.2007, Aktenzeichen: 20 A 1881/07
| Leitsatz: | In den Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG (2002), in denen die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit an eine erfolgte strafgerichtliche Verurteilung anknüpft, können Anhaltspunkte für einen Ausnahmefall regelmäßig nur die Tatumstände selbst oder Umstände betreffend die Persönlichkeit des Täters bieten, die in jenem strafrechtlich relevanten Verhalten zum Ausdruck gekommen sind. Diese in der Rechtsprechung, namentlich des BVerwG (u. a. Beschluss vom 28. 10. 1983 - 1 B 144.83 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36) zur Vorgängerregelung entwickelten grundsätzlichen Aussagen zur Prüfung eines Ausnahmefalles sind mangels jeglichen Anhalts zu einer Relativierung der Bedeutung der "Regel" auf die neu gefassten Regelvermutungstatbestände des § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG zu übertragen. |
| Rechtsgebiete: | WaffG |
| Vorschriften: | WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | VG Arnsberg 14 K 3/07 |
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