Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 25.10.2007, Aktenzeichen: 20 A 1881/07 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 20 A 1881/07

Beschluss vom 25.10.2007


Leitsatz:In den Fällen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG (2002), in denen die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit an eine erfolgte strafgerichtliche Verurteilung anknüpft, können Anhaltspunkte für einen Ausnahmefall regelmäßig nur die Tatumstände selbst oder Umstände betreffend die Persönlichkeit des Täters bieten, die in jenem strafrechtlich relevanten Verhalten zum Ausdruck gekommen sind. Diese in der Rechtsprechung, namentlich des BVerwG (u. a. Beschluss vom 28. 10. 1983 - 1 B 144.83 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36) zur Vorgängerregelung entwickelten grundsätzlichen Aussagen zur Prüfung eines Ausnahmefalles sind mangels jeglichen Anhalts zu einer Relativierung der Bedeutung der "Regel" auf die neu gefassten Regelvermutungstatbestände des § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG zu übertragen.
Rechtsgebiete:WaffG
Vorschriften:WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1,
Verfahrensgang:VG Arnsberg 14 K 3/07

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 25.10.2007, Aktenzeichen: 20 A 1881/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 25.10.2007, 20 A 1881/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum