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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 25.07.2005, Aktenzeichen: 9 A 712/03 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 9 A 712/03

Beschluss vom 25.07.2005


Leitsatz:Eine Ermäßigung des Abgabesatzes nach § 9 Abs. 5 AbwAG setzt auch bei einem Wechsel des Abwassereinleiters im Laufe des Kalenderjahres voraus, dass die Voraussetzungen der Vorschrift während des ganzen Jahres erfüllt werden. Eine Abgabesatzermäßigung kann dem neuen Einleiter auch dann nicht für den Zeitraum seiner Abgabepflicht gewährt werden, wenn für diesen Teilzeitraum des Jahres die Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgebiete:AbwAG
Vorschriften:AbwAG § 9 Abs. 5,
Verfahrensgang:VG Köln 14 K 8127/00
Rechtskraft:ja

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