JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 25.07.2005, Aktenzeichen: 9 A 712/03
| Leitsatz: | Eine Ermäßigung des Abgabesatzes nach § 9 Abs. 5 AbwAG setzt auch bei einem Wechsel des Abwassereinleiters im Laufe des Kalenderjahres voraus, dass die Voraussetzungen der Vorschrift während des ganzen Jahres erfüllt werden. Eine Abgabesatzermäßigung kann dem neuen Einleiter auch dann nicht für den Zeitraum seiner Abgabepflicht gewährt werden, wenn für diesen Teilzeitraum des Jahres die Voraussetzungen vorliegen. |
| Rechtsgebiete: | AbwAG |
| Vorschriften: | AbwAG § 9 Abs. 5, |
| Verfahrensgang: | VG Köln 14 K 8127/00 |
| Rechtskraft: | ja |
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