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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 25.05.2007, Aktenzeichen: 6 B 366/07 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 6 B 366/07

Beschluss vom 25.05.2007


Leitsatz:Soweit sich ein Fehler der Auswahlentscheidung bei der Besetzung von Beförderungsstellen auf das Auswahlergebnis nicht ausgewirkt hat, wird das Recht des unterlegenen Mitbewerbers auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Beförderungsantrag nicht verletzt.

Beurteilungen durch den schulfachlichen Dezernenten der Bezirksregierung sind mit denen des nach § 59 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SchulG 2006 neuerdings zuständigen Schulleiters vergleichbar, wenn sie auf denselben Beurteilungsrichtlinien beruhen.
Rechtsgebiete:SchulG NRW
Vorschriften:SchulG NRW § 59 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2,
Verfahrensgang:VG Gelsenkirchen 1 L 21/07
Rechtskraft:ja

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