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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 25.05.2004, Aktenzeichen: 1 A 1732/03 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 1 A 1732/03

Beschluss vom 25.05.2004


Leitsatz:1. Die im Wege des einzelfallübergreifenden Quervergleichs erfolgte Herabsetzung einer vom Erstbeurteiler (Referatsleiter) vorgeschlagenen (Leistungs-)Gesamtbeurteilung durch den Endbeurteiler ist regelmäßig hinreichend plausibilisiert, wenn sie sich auf der Grundlage ausreichender Sachkenntnisse über den Beurteilten an sog. "Eckmännern" ("Spitzenmännern") orientiert, deren Leistungen nach unbestrittener Einschätzung aller am Beurteilungsverfahren Beteiligter hervorragend waren.

2. Ausreichende Sachkompetenz zur Beurteilung der (Gesamt-)Leistungen eines Beamten hat der Endbeurteiler regelmäßig jedenfalls dann, wenn er sich durch Schilderungen des Erstbeurteilers ein Bild von den Leistungen machen konnte. Einer gesonderten Besprechung von Einzelmerkmalen des Leistungsbildes bedarf es dazu nicht.
Rechtsgebiete:BLV
Vorschriften:BLV § 40, BLV § 41,
Verfahrensgang:VG Köln 15 K 7160/99
Rechtskraft:ja

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