( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 25.02.2004, Aktenzeichen: 1 A 2078/01.PVL 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 1 A 2078/01.PVL

Beschluss vom 25.02.2004


Leitsatz:In personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren werden die Interessen des Personalrats im Regelfall ausreichend gewahrt, wenn an den vor der Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen anberaumten Anhörungsterminen neben dem beauftragten Prozessbevollmächtigten (nur) der Vorsitzende des Personalrats teilnimmt.

Eine weitergehende Vertretungsregelung, die für den Regelfall zusätzlich die Teilnahme des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Personalrats fordert, ist demgegenüber zur Wahrung einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Personalrats nicht erforderlich und liegt damit auch dann außerhalb der dem Personalrat zustehenden personalvertretungsrechtlichen Kompetenzen, wenn der Stellvertreter zur Wahrnehmung entsprechender Termine Freizeitausgleich einbringen kann.
Rechtsgebiete:LPVG NRW
Vorschriften:LPVG NRW § 29 Abs. 2, LPVG NRW § 42 Abs. 2, LPVG NRW § 42 Abs. 3,
Verfahrensgang:VG Aachen 16 K 2136/00.PVL
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 25.02.2004, Aktenzeichen: 1 A 2078/01.PVL anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/ovg-nordrhein-westfalen-beschluss-vom-25-02-2004-az-1-a-207801pvl

"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 25.02.2004, 1 A 2078/01.PVL" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN