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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 24.08.2007, Aktenzeichen: 18 E 99/07 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 18 E 99/07

Beschluss vom 24.08.2007


Leitsatz:1. In Fällen, in denen der Kläger letztlich nur ein Aufenthalts- bzw. Bleiberecht zur Ermöglichung eines weiteren Aufenthalts begehrt, ist der Auffangstreitwert nur einmal anzusetzen. Das gilt auch, wenn mit einer Klage zur Ermöglichung eines Aufenthalts eine Aufenthalts- und eine Niederlassungserlaubnis begehrt werden.

2. Eine unterschiedliche Streitwertfestsetzung ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil eine Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage erhoben ist.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 40, GKG § 52,
Verfahrensgang:VG Münster 5 K 1218/06

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