JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 24.03.2006, Aktenzeichen: 10 B 2133/05.NE
| Leitsatz: | Jede Bauleitplanung muss auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung ausgerichtet sein und diese gewährleisten. Das ist nicht der Fall, wenn ein Bebauungsplan zur Erschließung der Hinterliegergrundstücke die Entwicklung einer Vielzahl so genannter Pfeifenkopfgrundstücke vorsieht und dadurch städtebauliche Missstände hervorruft. |
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, VwGO |
| Vorschriften: | GG Art. 14 Abs. 1, BauGB § 1 Abs. 1, BauGB § 1 Abs. 3, BauGB § 1 Abs. 5, BauGB § 1 Abs. 6, BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 6, BauGB § 30 Abs. 3, BauGB § 34, VwGO § 47 Abs. 6, |
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