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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 24.01.2008, Aktenzeichen: 6 A 1430/07 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 6 A 1430/07

Beschluss vom 24.01.2008


Leitsatz:Der mit dem Quervergleich in der Vergleichsgruppe begründeten Absenkung eines Gesamturteils durch den Endbeurteiler muss - was sich bereits aus dem Begriff des Quervergleichs zwingend ergibt - eine vergleichende Betrachtung der Leistung und/oder Befähigung der der Vergleichsgruppe angehörenden Beamten zu Grunde liegen.
Verfahrensgang:VG Münster 4 K 1314/06
Rechtskraft:ja

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