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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 23.12.2003, Aktenzeichen: 21 B 2381/03 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 21 B 2381/03

Beschluss vom 23.12.2003


Leitsatz:Ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr, dem vom Wehrführer eine Funktion übertragen worden ist, kann trotz des Fehlens einer entsprechenden Regelung in der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auf die Ausübung der Funktion rechtswirksam verzichten.

Der Verzicht erfolgt durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und erlangt Wirksamkeit, ohne dass es einer gesonderten Annahmeerklärung durch den Wehrführer bedarf.
Rechtsgebiete:LVO FF
Vorschriften:LVO FF § 11, LVO FF § 14,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 26 L 3975/03
Rechtskraft:ja

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