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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 23.08.2004, Aktenzeichen: 1 B 1181/04 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 1 B 1181/04

Beschluss vom 23.08.2004


Leitsatz:Zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines Angestellten, der unter Hinweis auf die angebliche Unrichtigkeit seiner Eingruppierung als (bloßer) sog. Zeitaufsteiger i.S.v. § 23 b BAT seine Einbeziehung in die Gruppe derjenigen Angestellten derselben Vergütungsgruppe erstrebt, die vom Dienstherrn für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis bestimmter Wertigkeit vorgesehen sind.

Zur Sicherungsfähigkeit dieses Anspruchs im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes.
Rechtsgebiete:GG, BAT
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 33 Abs. 2, BAT § 22, BAT § 23 b,
Verfahrensgang:VG Köln 15 L 627/04
Rechtskraft:ja

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