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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 23.02.2007, Aktenzeichen: 16 B 178/07 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 16 B 178/07

Beschluss vom 23.02.2007


Leitsatz:Der Senat geht auch unter Berücksichtigung des EuGH-Beschlusses vom 28.2.2006 - C-340/05 (Rechtssache Kremer) -, DAR 2007, 77, weiter davon aus, dass Ordnungsverfügungen, mit denen inländische Behörden unter Berufung auf fortbestehende und vom Fahrerlaubnisinhaber nicht ausgeräumte Zweifel an seiner Fahreignung das Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland untersagen, nicht offensichtlich rechtswidrig sind, wenn sich die Umstände des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis bzw. das Sichberufen auf europarechtliche Freizügigkeitsverbürgungen als missbräuchlich darstellen.
Rechtsgebiete:VwGO, Richtlinie 91/439/EWG
Vorschriften:VwGO § 80 Abs. 5, Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2, Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2,
Verfahrensgang:VG Minden 3 L 891/06
Rechtskraft:ja

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