JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 22.11.2006, Aktenzeichen: 10 A 3012/05
| Leitsatz: | Der in der Praxis einzelner Baugenehmigungsbehörden übliche Begriff der Belassung ist nach seinem Regelungsgehalt auf die Duldung eines illegalen Vorhabens beschränkt. Er erweckt jedoch den falschen Eindruck, dem Bauherrn werde etwas rechtmäßig Erworbenes zur weiteren Verfügung und Nutzung überlassen und sollte aus Gründen der Rechtsklarheit deshalb nicht verwendet werden. |
| Rechtsgebiete: | BauO NRW |
| Vorschriften: | BauO NRW § 61, BauO NRW § 75, |
| Verfahrensgang: | VG Düsseldorf 25 K 6230/04 |
| Rechtskraft: | ja |
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