JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 22.11.2005, Aktenzeichen: 15 A 873/04
| Leitsatz: | Lässt eine Gemeinde eine Straßenentwässerungsmaßnahme durch eine Eigengesellschaft ausführen, gehört ein zwischen ihnen dafür als Gewinn vereinbarter Entgeltanteil nicht zum beitragsfähigen Aufwand. Als Entgelt vereinbarte Zinsen für eine Vorfinanzierung der Straßenentwässerungsmaßnahme durch die Eigengesellschaft gehören nur insoweit zum beitragsfähigen Aufwand, als sie bis zum Entstehen der Beitragspflicht angefallen sind. |
| Rechtsgebiete: | KAG NRW, GO NRW |
| Vorschriften: | KAG NRW § 8, GO NRW §§ 107 ff., |
| Verfahrensgang: | VG Düsseldorf 12 K 7872/01 |
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