JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 22.09.2005, Aktenzeichen: 7 D 21/04.NE
| Leitsatz: | 1. Zur Qualifizierung eines im Gebietsentwicklungsplan als Eignungsbereich für Windenergieanlagen festgelegten Bereichs als Ziel der Raumordnung. 2. Überplant die Gemeinde einen solchen Bereich mit einem Bebauungsplan in einer Weise, die die vom Gebietsentwicklungsplan eingeräumten Spielräume zur konkretisierenden Feinsteuerung der Eignungsvorgabe weit überschreitet, ist der Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 4 BauGB unwirksam. |
| Rechtsgebiete: | ROG, BauGB |
| Vorschriften: | ROG § 3 Nr. 2, BauGB § 1 Abs. 4, |
| Rechtskraft: | ja |
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