JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 22.06.2009, Aktenzeichen: 6 A 4634/06
| Leitsatz: | Fällt der Anlass für eine Bedarfsbeurteilung weg, weil die zu besetzende Beförderungsstelle einem Mitbewerber übertragen worden ist, so werden die berechtigten Belange des Beamten hinreichend dadurch gewahrt, dass seine für rechtswidrig erkannte dienstliche Beurteilung aufgehoben wird. Ein Anspruch auf erneute Beurteilung trotz Wegfalls des Beurteilungsanlasses besteht nicht. |
| Verfahrensgang: | VG Köln, 3 K 6217/05 |
| Rechtskraft: | ja |
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