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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 22.01.2007, Aktenzeichen: 18 E 274/06 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 18 E 274/06

Beschluss vom 22.01.2007


Leitsatz:1. Eine durch die Ausländerbehörde zugesicherte Finanzierung erforderlicher Medikamente für einen Übergangszeitraum nach der Rückkehr ins Heimatland lässt ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur entfallen, wenn mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann, dass danach die erforderliche weitere Behandlung im Zielstaat dem Ausländer zur Verfügung steht.

2. Die Ausschlussregelung des § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG wegen Verstoßes gegen Mitwirkungspflichten erfasst nur den Fall der Ausreise in einen Drittstaat.
Rechtsgebiete:AufenthG
Vorschriften:AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1,
Verfahrensgang:VG Minden 7 K 172/06
Rechtskraft:ja

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