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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 21.11.2007, Aktenzeichen: 15 B 1879/07 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 15 B 1879/07

Beschluss vom 21.11.2007


Leitsatz:Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen die Veräußerung von gemeindlichen Anteilen einer GmbH, die ein defizitäres Unternehmen betreibt, muss entweder der Kostendeckungsvorschlag aufzeigen, wie die weiteren Defizite der GmbH als durch den Verzicht auf die Veräußerung bewirkte mögliche Kosten für den gemeindlichen Gesellschafter abgedeckt werden sollen, oder aber die Hinnahme einer möglichen Insolvenz der GmbH in der Begründung deutlich gemacht werden.
Rechtsgebiete:GO NRW
Vorschriften:GO NRW § 29,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 1 L 1909/07
Rechtskraft:ja

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