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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 21.07.2003, Aktenzeichen: 1 B 413/03 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 1 B 413/03

Beschluss vom 21.07.2003


Leitsatz:§ 42 Abs. 3 Satz 1 BBG begründet keine Pflicht der Behörde, einem dienstunfähigen Beamten den Aufstieg in die Laufbahn der nächsthöheren Laufbahngruppe zu ermöglichen.

"Andere" Laufbahn i.S.d. § 42 Abs. 3 Satz 1 BBG ist sowohl eine "gleichwertige" als auch eine "andere nicht gleichwertige", d. h. inhaltlich nicht verwandte Laufbahn. Erfasst wird (allein) der sog. horizontale Laufbahnwechsel.
Rechtsgebiete:BBG, BLV
Vorschriften:BBG § 42 Abs. 3 Satz 1, BBG § 42 Abs. 3 Satz 3, BLV § 6 Abs. 3,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 10 L 4095/02

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