JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 20.12.2006, Aktenzeichen: 6 B 2214/06
| Leitsatz: | Die aus Anlass einer Beförderungsbewerbung für die Stelle eines Studiendirektors als ständiger Vertreter des Leiters eines Gymnasiums angefertigte Bedarfsbeurteilung muss über die mit der Wahrnehmung der Leitungsposition im Zusammenhang stehenden Fähigkeiten Aufschluss geben. Hat der Beförderungsbewerber in der Vergangenheit bereits von Amts wegen als dienstältester Studiendirektor Aufgaben der stellvertretenden Schulleitung wahrgenommen, müssen diese einer Bewertung unterzogen werden. Zur Frage der Anforderungen an die Aktualität von Bedarfsbeurteilungen (offen gelassen). |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, LBG NRW |
| Vorschriften: | VwGO § 123 Abs. 3, ZPO § 920, LBG NRW § 7 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | VG Arnsberg 2 L 568/06 |
| Rechtskraft: | ja |
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