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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 20.03.2009, Aktenzeichen: 6 B 3/09 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 6 B 3/09

Beschluss vom 20.03.2009


Leitsatz:Ist eine im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere selbständig tragende Erwägungen gestützt, kann die gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde nur dann Erfolg haben, wenn hinsichtlich jeder dieser Erwägungen Gründe dargelegt werden, aus denen die Entscheidung abzuändern ist.

Die inhaltliche Auswertung mehrerer mit demselben Ergebnis abschließenden Beurteilungen ist im Wesentlichen nur daraufhin gerichtlich überprüfbar, ob der Dienstherr die Grenzen der Beurteilungsermächtigung eingehalten hat, von einer zutreffenden Tatsachengrundlage ausgegangen ist und auch sonst willkürfrei gehandelt hat.
Rechtsgebiete:LPVG NRW
Vorschriften:LPVG NRW § 66 Abs. 1, LPVG NRW § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,
Verfahrensgang:VG Gelsenkirchen, 1 L 1422/08
Rechtskraft:ja

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