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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 20.01.2005, Aktenzeichen: 1 B 2009/04 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 1 B 2009/04

Beschluss vom 20.01.2005


Leitsatz:Das in der Entlassungsvorschrift des § 55 Abs. 5 SG dem Dienstherrn eingeräumte Ermessen ("kann") ist vor dem Hintergrund des ausschließlich den Schutz der Bundeswehr betreffenden Zwecks der Vorschrift im Sinne einer "intendierten Entscheidung" gesetzlich auf die Entlassung hin vorgeprägt. Einer umfassenden Abwägung aller für und gegen das Verbleiben des betroffenen Zeitsoldaten im Dienst sprechenden Umstände bedarf es - namentlich mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - nur beim Vorliegen eines besonderen ("atypischen") Ausnahmefalles.
Rechtsgebiete:SG
Vorschriften:SG § 55 Abs. 5,
Verfahrensgang:VG Aachen1 L 668/04
Rechtskraft:ja

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