( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 19.11.2008, Aktenzeichen: 13 B 1543/08 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 13 B 1543/08

Beschluss vom 19.11.2008


Leitsatz:1. Berechtigten Interessen des von einer sofortigen Vollziehung Betroffenen kann dadurch entsprochen werden, dass bei drohender Schaffung vollendeter Tatsachen im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO auf die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs abgestellt wird.

2. Aus den eisenbahnrechtlichen Gesetzen lässt sich eine Einschränkung des weiten Verständnisses des Begriffs "Entgelt" nicht ableiten. Das Entgelt drückt die Gegenleistung für die Nutzung von Leistungen eines Unternehmens aus.

3. Das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot kann schon Prüfungskriterium sein, wenn sachlich nicht begründete unterschiedliche Behandlungen von Zugangsberechtigten tatsächlich noch nicht gegeben sind, die hinreichende Möglichkeit einer solchen Behandlung aber besteht.

4. Eine Pflicht des Eisenbahninfrastrukturunternehmens zur Vorlage konkreter Leistungsbeschreibungen von Wartungseinrichtungen besteht nicht.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 80 Abs. 5,
Verfahrensgang:VG Köln, 18 L 1371/08
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 19.11.2008, Aktenzeichen: 13 B 1543/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/ovg-nordrhein-westfalen-beschluss-vom-19-11-2008-az-13-b-154308

"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 19.11.2008, 13 B 1543/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN