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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 19.01.2009, Aktenzeichen: 5 E 1213/08 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 5 E 1213/08

Beschluss vom 19.01.2009


Leitsatz:1. Die Anordnung einer Ersatzzwangshaft ist zur Durchsetzung eines bereits erledigten Aufenthaltsverbots gegenüber Drogenkonsumenten unverhältnismäßig (Fortführung der Senatsrechtsprechung). Während ihrer Geltungszeit können langfristige Aufenthaltsverbote gegenüber zahlungsunfähigen Drogenkonsumenten durch die Anordnung einer Ersatzzwangshaft durchgesetzt werden.

2. Nach übermäßig langer Folgenlosigkeit (hier: mehr als drei Jahre) eines Verstoßes gegen eine Ordnungspflicht ist der Einsatz der besonders einschneidenden Ersatzzwangshaft unverhältnismäßig.
Rechtsgebiete:PolG NRW
Vorschriften:PolG NRW § 34, PolG NRW § 34 Abs. 2, PolG NRW § 34 Abs. 2 Satz 1, PolG NRW § 34 Abs. 2 Satz 4,
Verfahrensgang:VG Köln, 20 M 30/08
Rechtskraft:ja

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