( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 19.01.2009, Aktenzeichen: 10 B 1687/08 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 10 B 1687/08

Beschluss vom 19.01.2009


Leitsatz:Im Bebauungsplan kann nach § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise derart festgesetzt werden, dass sich aus der Kombination der vorgegebenen zwingenden Höhe und der Baulinie, auf der gebaut werden muss, die Lage und Größe des Baukörpers eindeutig ergibt (hier: Errichtung eines 88 m hohen Bürogebäudes - "Exzenterhaus" - auf Hochbunker aus dem 2. Weltkrieg).

Wegen des Vorrangs des Bauplanungsrechts ist in einem solchen Fall die Einhaltung von Abstandflächen nicht erforderlich (§ 6 Abs. 1 Satz 2 a BauO NRW).

Der Wegfall der Abstandflächen und die dadurch berührten städtebaulichen Belange sind bei der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu berücksichtigen.

Ein nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine mit den Planfestsetzungen eines rechtsgültigen Bebauungsplans übereinstimmende Baugenehmigung unter Berufung auf das Gebot der Rücksichtnahme besteht nicht, wenn dieses bereits in den Abwägungsvorgang eingeflossen und dadurch gleichsam aufgezehrt worden ist.
Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BauO NRW
Vorschriften:BauGB § 1 Abs. 7, BauNVO § 15 Abs. 1, BauNVO § 22 Abs. 4, BauO NRW § 6 Abs. 1 Satz 2 a,
Verfahrensgang:VG Gelsenkirchen, 5 L 920/08
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 19.01.2009, Aktenzeichen: 10 B 1687/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/ovg-nordrhein-westfalen-beschluss-vom-19-01-2009-az-10-b-168708

"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 19.01.2009, 10 B 1687/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN