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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 18.12.2001, Aktenzeichen: 6 B 1326/01 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 6 B 1326/01

Beschluss vom 18.12.2001


Leitsatz:Entlassung einer Polizeimeisterin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen einer außerdienstlichen, fahrlässig begangenen Gefährdung des Straßenverkehrs bei alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit.

Erfolgreicher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verfügte Entlassung.
Rechtsgebiete:LBG NRW, StGB
Vorschriften:LBG NRW § 34 Abs. 1 Nr. 1, LBG NRW § 34 Abs. 4, StGB § 315 c, StGB § 316,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 2 L 1988/01

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