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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 17.11.2008, Aktenzeichen: 13 A 2287/06 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 13 A 2287/06

Beschluss vom 17.11.2008


Leitsatz:Es spricht vieles dafür, als "Mitteilung von Mängeln bei der Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit" im Sinne von § 136 Abs. 2 AMG nur einen förmlichen Mängelbescheid anzusehen; Mindestvoraussetzung ist jedenfalls, dass es sich um eine Mitteilung im eigentlichen Nachzulassungsverfahren handelt; eine Bekanntgabe von Gründen für die Ablehnung der Aufnahme in die Traditionsliste genügt insoweit nicht.
Rechtsgebiete:AMG
Vorschriften:AMG § 29 Abs. 3, AMG § 105 Abs. 3a, AMG § 105 Abs. 5, AMG § 136 Abs. 2,
Verfahrensgang:VG Köln, 18 K 8334/03
Rechtskraft:ja

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