JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 17.09.2008, Aktenzeichen: 10 A 2634/07
| Leitsatz: | Um einen Missbrauch der Begünstigungsregelung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu verhindern, kann einer Baugenehmigung für ein Ersatzgebäude im Außenbereich nach § 35 Abs. 5 Satz 4 BauGB eine Auflage beigefügt werden, wonach das neu errichtete Wohngebäude ausschließlich für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt werden darf. Die Auflage steht unter dem Vorbehalt einer Überprüfung bei einer unvorhergesehenen wesentlichen Änderung der tatsächlichen Umstände. |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 35 Abs. 5 Satz 4, |
| Verfahrensgang: | VG Gelsenkirchen, 10 K 3176/05 |
| Rechtskraft: | ja |
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