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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 17.08.2007, Aktenzeichen: 9 A 2238/03 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 9 A 2238/03

Beschluss vom 17.08.2007


Leitsatz:1. Die Kalkulation von Benutzungsgebühren (hier: Abfallentsorgungsgebühren) ist in Bezug auf ein Fremdleistungsentgelt nicht zu beanstanden, wenn dieses nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu Recht eingestellt worden ist. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich eine Überprüfung der Höhe des Entgeltes stattgefunden hat.

2. Zur möglichen Überdimensionierung der Abfallbehandlungsanlage eines Fremdleisters. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist insoweit der Zeitpunkt der Planung der Anlage.

3. Etwaige Fehler bei der Ausschreibung sind für die Gebührenkalkulation grundsätzlich unerheblich (Bestätigung der bisherigen Rspr.)
Rechtsgebiete:KAG NRW
Vorschriften:KAG NRW § 6,
Verfahrensgang:VG Köln, 14 K 3507/00
Rechtskraft:ja

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