Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 17.08.2005, Aktenzeichen: 7 B 1288/05 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 7 B 1288/05

Beschluss vom 17.08.2005


Leitsatz:Muss nicht, darf aber nach bauplanungsrechtlichen Vorschriften ohne Grenzabstand gebaut werden, ergeben sich aus § 6 Abs. 1 Satz 2 b) BauO NRW weitergehende Anforderungen bauordnungsrechtlicher Art im Hinblick auf die Gegebenheiten auf dem Nachbargrundstück.

Der von § 6 Abs. 1 Satz 2 b) BauO NRW geforderten Anbausicherung steht gleich eine hinreichend gewichtige Bebauung, bei der es sich nicht um ein Gebäude mit einer Hauptnutzung handeln muss.
Rechtsgebiete:BauO NRW
Vorschriften:BauO NRW § 6 Abs. 1 Satz 2 b),
Verfahrensgang:VG Köln 2 L 839/05
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 17.08.2005, Aktenzeichen: 7 B 1288/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 17.08.2005, 7 B 1288/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum