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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 17.06.2005, Aktenzeichen: 16 B 2710/04 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 16 B 2710/04

Beschluss vom 17.06.2005


Leitsatz:Der Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG wirkt sich nicht nur im Hinblick auf die jeweils anstehende Maßnahme nach § 4 Abs. 3 StVG aus, sondern führt zu einer dauerhaften Reduzierung des Punktestandes. Der Punkteabzug wird auch nicht in der Weise mit nachfolgenden Tilgungen von Eintragungen im Verkehrszentralregister verrechnet, dass sich die Tilgungen erst dann wieder auf den Punktestand auswirken, wenn sie den zuvor nach § 4 Abs. 5 StVG vorgenommenen Punkteabzug gleichsam aufgezehrt haben.
Rechtsgebiete:StVG
Vorschriften:StVG § 4 Abs. 5, StVG § 29,
Verfahrensgang:VG Gelsenkirchen 7 L 2069/04
Rechtskraft:ja

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