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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 16.08.2005, Aktenzeichen: 15 E 951/05 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 15 E 951/05

Beschluss vom 16.08.2005


Leitsatz:Wirtschaftlich Beteiligter am Gegenstand des Rechtstreits einer juristischen Person im Sinne der prozesskostenhilferechtlichen Vorschrift des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO ist nicht nur derjenige, auf dessen Vermögenslage sich das Obsiegen oder Unterliegen der juristischen Person wirtschaftlich auswirkt, sondern auch der, der ein eigenes Interesse am Streitgegenstand hat und der als sachlich Betroffener durch die juristische Person repräsentiert wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 116,
Verfahrensgang:VG Münster 1 K 3656/04
Rechtskraft:ja

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