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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 15.11.2007, Aktenzeichen: 6 B 1254/07 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 6 B 1254/07

Beschluss vom 15.11.2007


Leitsatz:Der Hinweis auf eine mit dem Beförderungsamt eines Oberstudienrats/einer Oberstudienrätin zu übernehmende Sonderaufgabe lässt das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle unberührt. Das gilt auch dann, wenn die im Rahmen einer Sonderaufgabe wahrzunehmende Tätigkeit im Ausschreibungstext konkretisiert wird.

Zur inhaltlichen Auswertung der dienstlichen Beurteilung eines Lehrers und zur Begründungs- und Substantiierungspflicht des Dienstherrn, wenn er sich aufdrängenden oder naheliegenden Unterschieden in den dienstlichen Beurteilungen der Konkurrenten um ein Beförderungsamt keine Bedeutung beimessen will.
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 2 L 876/07
Rechtskraft:ja

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