JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 13.10.2003, Aktenzeichen: 4 B 970/03
| Leitsatz: | 1. In Verfahren zur Aufhebung der Eintragung eines Verbandes in die Liste qualifizierter Einrichtungen ermittelt die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen. 2. Es spricht vieles dafür, dass auch die noch unter der Geltung des § 22a AGBG in die Liste eingetragenen Verbände Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten müssen. 3. Bei summarischer Prüfung entsprechen die Voraussetzungen für die Eintragung eines Verbandes in die Liste qualifizierter Einrichtungen inhaltlich den Voraussetzungen, die früher bei § 13 AGBG und § 13 UWG für die Klagebefugnis verlangt wurden. 4. Für die Wirksamkeit der Aufhebung einer Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der Liste im Bundesanzeiger ohne Bedeutung. |
| Rechtsgebiete: | AGBG, UKlaG, UWG, VwVfG |
| Vorschriften: | AGBG § 22a, § 13 a.F., UKlaG § 4, UWG § 13 a.F., VwVfG § 24, |
| Verfahrensgang: | VG Köln 1 L 482/03 |
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