Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 13.10.2003, Aktenzeichen: 4 B 970/03 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 4 B 970/03

Beschluss vom 13.10.2003


Leitsatz:1. In Verfahren zur Aufhebung der Eintragung eines Verbandes in die Liste qualifizierter Einrichtungen ermittelt die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen.

2. Es spricht vieles dafür, dass auch die noch unter der Geltung des § 22a AGBG in die Liste eingetragenen Verbände Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten müssen.

3. Bei summarischer Prüfung entsprechen die Voraussetzungen für die Eintragung eines Verbandes in die Liste qualifizierter Einrichtungen inhaltlich den Voraussetzungen, die früher bei § 13 AGBG und § 13 UWG für die Klagebefugnis verlangt wurden.

4. Für die Wirksamkeit der Aufhebung einer Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der Liste im Bundesanzeiger ohne Bedeutung.
Rechtsgebiete:AGBG, UKlaG, UWG, VwVfG
Vorschriften:AGBG § 22a, § 13 a.F., UKlaG § 4, UWG § 13 a.F., VwVfG § 24,
Verfahrensgang:VG Köln 1 L 482/03

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 13.10.2003, Aktenzeichen: 4 B 970/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 13.10.2003, 4 B 970/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum