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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 13.05.2004, Aktenzeichen: 1 B 300/04 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 1 B 300/04

Beschluss vom 13.05.2004


Leitsatz:Zum Gewicht von Erkenntnissen und zu den besonderen Anforderungen an Erkenntnisse, die auf der Grundlage von Auswahlgesprächen gewonnen wurden, welche u. a. zur Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden Auswahlentscheidung betreffend einen höherwertigen Dienstposten geführt worden sind - hier: bezogen auf die Konkurrenz zwischen einem Beamten und einem Angestellten (Einzelfall, in dem die bisherige Beschäftigungsdauer und dienstliche Erfahrung der Konkurrenten in extremem Maße auseinanderfallen).

Auch einem nachträglich erstellten und in das gerichtliche Verfahren eingeführten Arbeitszeugnis des bisherigen Arbeitgebers können beachtliche Anhaltspunkte für den vorzunehmenden Leistungsvergleich der Bewerber zu entnehmen sein, wenn dieses Zeugnis seinem Inhalt nach einer dienstlichen Beurteilung zumindest nahekommt.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG § 33 Abs. 2,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 26 L 4584/03
Rechtskraft:ja

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