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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 11.03.2002, Aktenzeichen: 18 B 849/01 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 18 B 849/01

Beschluss vom 11.03.2002


Leitsatz:1. Die an einen inhaftierten Ausländer gerichtete Abschiebungsandrohung ist grundsätzlich auch dann rechtmäßig, wenn die Ausreisefrist in die Haftzeit fällt.

2. Gleiches gilt, wenn gemäß § 50 Abs. 5 AuslG von einer Fristsetzung abgesehen und alternativ eine Ausreisefrist bestimmt worden ist.
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 49 Abs. 1, AuslG § 49 Abs. 2 Satz 1, AuslG § 50 Abs. 1, AuslG § 50 Abs. 5,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 24 L 1075/01

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