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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 10.11.2005, Aktenzeichen: 1 A 5076/04.PVL 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 1 A 5076/04.PVL

Beschluss vom 10.11.2005


Leitsatz:1. Ob eine gegen die guten Sitten verstoßende Wahlbeeinflussung i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 LPVG NRW vorliegt, ist in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und unter sorgfältiger Abwägung der Entscheidungsfreiheit der Wähler und des grundsätzlichen Rechts der Wahlbewerber, auf die Entscheidung der Wähler einzuwirken, zu entscheiden.

2. Zur Frage, ob es eine gegen die gute Sitten verstoßende Wahlbeeinflussung darstellt, wenn Wahlbewerber gegen das vom Dienststellenleiter ausgesprochene Verbot verstoßen, Wahlzeitungen über das dienststelleninterne Intranet zu verbreiten, bzw. wenn der Dienststellenleiter einen solchen Verstoß duldet.

3. Die Beobachtung einer Personalratswahl durch wahlberechtigte Bedienstete oder Beauftragte der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften ist grundsätzlich zulässig.
Rechtsgebiete:LPVG NRW
Vorschriften:LPVG NRW § 21 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2,
Verfahrensgang:VG Köln 34 K 4702/04.PVL
Rechtskraft:ja

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