JuraForum.de > Urteile > OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN > Beschluss vom 09.01.2008, Aktenzeichen: 9 A 209/05
| Leitsatz: | Die Wasserbehörde hat bei der Festsetzung eines abwasserabgaberelevanten Überwachungswertes zu erwägen, ob sie im Interesse des Abgabepflichtigen an der Erlangung der Ermäßigung des Abgabesatzes nach § 9 Abs. 5 AbwAG einen Bescheidwert, der den Anforderungen des § 7a Abs. 1 WHG nicht entspricht, erst zum Beginn des Folgejahres wirksam werden lassen soll (wie BVerwG, Urteil vom 16.3.2005 - 9 C 7.04 -, NVwZ 2005, 1067). Geschieht das nicht, hat die Abwasserabgabebehörde bei der Prüfung, ob die Abwasserabgabe nach § 80 Abs. 3 LWG in Höhe des nicht ermäßigten Teils (teilweise) erlassen werden soll, diesen Aspekt im Rahmen ihrer einheitlichen Ermessensentscheidung zu berücksichtigen. |
| Rechtsgebiete: | LWG NRW, AO, AbwAG |
| Vorschriften: | LWG NRW § 80 Abs. 3, AO § 227, AbwAG § 6 Abs. 1 Satz 1, AbwAG § 9 Abs. 5, |
| Verfahrensgang: | VG Düsseldorf 8 K 960/04 |
| Rechtskraft: | ja |
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