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JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 09.01.2008, Aktenzeichen: 10 A 3666/06 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 10 A 3666/06

Beschluss vom 09.01.2008


Leitsatz:Ein Gebäude, das die tatbestandlichen Voraussetzungen des Denkmalbegriffs erfüllt, ist als Baudenkmal in die Denkmalliste einzutragen. Der Umstand, dass bereits mehrere gleichartige oder ähnliche Objekte in die Denkmalliste eingetragen sind, ändert daran - abgesehen von seltenen Ausnahmefällen - nichts.
Rechtsgebiete:DSchG NRW
Vorschriften:DSchG NRW § 2 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Minden, 1 K 2442/05
Rechtskraft:ja

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