Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 08.07.2003, Aktenzeichen: 18 B 2172/02 

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 18 B 2172/02

Beschluss vom 08.07.2003


Leitsatz:1. Eine Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene (hier: die ausländische Ehefrau) es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer (hier: ihr ausländischer Ehemann) für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner (hier: die Ausländerbehörde) dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist.

2. Die Grundsätze der Duldungsvollmacht gelten auch im Verwaltungsverfahren.

3. Das Verwaltungszustellungsgesetz verlangt den Vermerk des richtigen Datums des Zustellungsschriftstücks auf dem Zustellungsnachweis nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zustellung.

4. Die Heilung von Formmängeln des Empfangsbekenntnisses nach § 9 Abs. 1 VwZG ist nicht durch den den Lauf einer Widerspruchsfrist nicht erfassenden § 9 Abs. 2 VwZG a. F. ausgeschlossen, der im Übrigen nicht die Unwirksamkeit der Zustellung, sondern nur den Nichtbeginn des Fristlaufs bewirkt hat.
Rechtsgebiete:BGB, VwVfG, VwZG
Vorschriften:BGB § 167, VwVfG § 14 Abs. 1, VwVfG § 41 Abs. 1 Satz 2, VwZG § 5 Abs. 1, VwZG § 9, VwZG § 11 Abs. 3, VwZG § 11 Abs. 5,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf 24 L 764/02
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 08.07.2003, Aktenzeichen: 18 B 2172/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 08.07.2003, 18 B 2172/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum