( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-NORDRHEIN-WESTFALENBeschluss vom 08.06.2004, Aktenzeichen: 15 A 2166/04 



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Aktenzeichen: 15 A 2166/04

Beschluss vom 08.06.2004


Leitsatz:Grenzt ein Grundstück mit einer Seite an zwei selbständig abrechenbare Abschnitte einer Erschließungsanlage oder an zwei durch Bauprogramme abgrenzbare Anlagen im Sinne des spezifisch straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriffs, so hat beim Ausbau eines der Abschnitte oder einer der Anlagen eine Aufteilung der zu veranlagenden Grundstücksfläche nach dem Verhältnis der angrenzenden Frontlängen zu erfolgen.
Rechtsgebiete:KAG NRW
Vorschriften:KAG NRW § 8,
Verfahrensgang:VG Minden 5 K 3169/02
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 08.06.2004, Aktenzeichen: 15 A 2166/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/ovg-nordrhein-westfalen-beschluss-vom-08-06-2004-az-15-a-216604

"OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 08.06.2004, 15 A 2166/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN